Etiketten und Verpackungen für Kinderspielzeug
Kinderspielzeug zaubert regelmäßig ein Leuchten in die Augen. Es trägt zur Freude von Kindern bei und darf an keinem Geburtstag und unterm Weihnachtsbaum fehlen. Aber auch Spielzeug und seine Verpackungen werden mit Etiketten gekennzeichnet, die alle wichtigen Informationen zum Produkt enthalten – und im Fall von Kinderspielzeug natürlich besondere Eigenschaften besitzen müssen. Erfahren Sie im Folgenden alles, was die Verpackung und die rechtskonforme Etikettierung von Spielzeugen anbetrifft.
Rechtssichere Gestaltung von Spielzeugetiketten - warum sie so wichtig ist
Heutzutage findet der Verkauf von Spielzeug nicht mehr ausschließlich im Geschäft um die Ecke statt. Spielzeuge kommen stattdessen aus aller Welt und werden vor allem auch online vertrieben. So ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie bei der Suche nach einem neuen Spielzeug im Internet Ware aus Übersee finden. Diese muss, sofern sie in Deutschland und Europa verkauft wird, natürlich den hier geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG der EU regelt die rechtssichere Etikettierung von Produkten im Online-Handel und dem analogen Verkauf.
Seit Juni 2009 hat die EU mit der sogenannten Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG neue Maßstäbe gesetzt und die Ausgestaltung zulässigen Spielzeugs genau geregelt. Dies betrifft beispielsweise die Sicherheitshinweise. Seit Juli 2011 gelten diese Regelungen auch für Online-Händler.
Es gilt also: Wer in Europa Spielwaren verkauft, muss sich in jedem Fall an die rechtlichen Vorgaben halten.
Was macht eine Spielzeugverpackung ansprechend?
Eine ansprechende bedruckte Verpackung sollte:
- auffallen
- griffig und leicht zu öffnen sein
- farblich ansprechend sein
- gute haptische Eigenschaften haben
Die Beschaffenheit einer Spielzeugverpackung entscheidet darüber, ob Kunden sich für oder gegen das Produkt entscheiden. Das Design wirkt als entscheidender Marketingfaktor, zieht Kunden in seinen Bann oder schreckt sie ab. Der optischen Aufmachung eines Spielzeugs darf also viel Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Eine Verpackung sollte allerdings nicht nur die neusten Erkenntnisse des Marketings berücksichtigen. Sie dient auch als Informationsvermittler und muss etwa Warnhinweise und gesetzlich vorgeschriebene Anmerkungen zum Produkt enthalten. Diese Informationen müssen klar erkennbar auf der Verpackung vorhanden sein. Jeder Kunde sollte sie ohne größere Anstrengungen finden können.
Zu guter Letzt stellt die Verpackung natürlich einen Schutz dar und weist idealerweise eine entsprechende Robustheit auf. Egal, ob auf Papier, Plastik oder anderen Materialien - das Produkt im Inneren sollte gut geschützt werden und angemessene Transportbewegungen ohne Schaden überstehen können.
Die besten Tipps für das Verpackungsdesign
Wie sieht nun aber ein möglichst verkaufsförderndes Verpackungsdesign aus? Da auf dem Markt eine Vielzahl an Spielwaren existiert, ist es nicht immer ganz einfach, mit dem eigenen Produkt herauszustechen. Am besten funktioniert dies aber in der Regel mit einer möglichst auffallenden Verpackung. Diese kann zum Beispiel eine besonders markante, ins Auge stechende Farbe haben oder eine sehr außergewöhnliche Form. Als Faustregel gilt: Alles, was sich von anderen Spielwaren abhebt, generiert Aufmerksamkeit.
Auch die Öffnungstechnik kann zur Einzigartigkeit des Spielzeugs beitragen. Wird das Produkt beispielsweise auf eine ganz spezielle Art und Weise - die positiv in Erinnerung bleibt - geöffnet?Zusätzlich darf auch die Haptik nicht vergessen werden. Wie sich eine Spielzeugverpackung anfühlt, wenn sie geöffnet wird, ist für viele Kinder von Bedeutung. Die Größe des Produkts und seine Griffigkeit wirken sich auch darauf aus, wie es bei potenziellen Kunden ankommt. Wie liegt es in der Hand? Gut zu greifen oder doch eher unhandlich? Die haptischen Eigenschaften tragen neben den optischen entscheidend zum Produkterfolg bei.
Etiketten für Spielzeug – überzeugende Optik und klare Hinweise
Etiketten dienen vor allem der Informationsvermittlung und sollten alle relevanten Angaben klar und leserlich darstellen. Dazu gehören zum Beispiel der Name des Produkts, Informationen zur Verwendung und etwaige Warnhinweise.
Idealerweise fügt sich das Etikett harmonisch in das allgemeine Produktdesign ein - grundsätzlich gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. So können zum Beispiel die Farbe, die Form oder die Schriftform eines Etiketts individuell konzipiert werden.
Bezüglich der Schrift ist zu beachten, dass diese leserlich und nicht zu klein ausfallen sollte. Ferner könnten besonders schnörkelige, "kunstvolle" Schriftarten Probleme verursachen, da sie von einigen Kunden nur schwer zu lesen sind.
Form und Farbe beeinflussen, welche Signale das Spielzeugetikett vermittelt. So gilt rot etwa als Signalfarbe, die Aufmerksamkeit auf sich zieht, während blau eher etwas Beruhigendes hat. Kreisförmige Etiketten fügen sich meist harmonisch ins Gesamtbild ein, während ungewöhnlichere Formen wie Dreiecke eher auffallen.
Wie eine ansprechende Gestaltung im Einzelfall aussieht, hängt schlussendlich aber von der eigenen Zielsetzung, dem firmeneigenen Branding und dem individuellen Produkt ab.
Richtlinien zur Kennzeichnung von Spielzeug
Jedes rechtskonform etikettierte Spielzeug muss folgende Angaben enthalten:
- CE-Kennzeichnung
- Kontakt zum Hersteller
- Warnhinweise
- deutliche erkennbare Beschriftung
Seit 2009 regelt die EU-Spielzeugrichtlinie die Kennzeichnung von Spielwaren. Seit 2011 gilt sie auch für alle Online-Händler. Verschiedene Hinweise müssen seitdem zwingend auf der Verpackung angebracht sein.
Zweifelsfreie Identifizierung des Herstellers
Jedes Spielwarenetikett muss eindeutige Angaben zum Hersteller und gegebenenfalls dem Importeur enthalten. Der Kunde soll durch diese Regelung in die Lage versetzt werden, das Produkt zurückzuverfolgen und einen Ansprechpartner kontaktieren zu können.
Besonders relevant sind solche Angaben für die Adressierung von Beschwerden oder gesonderte Nachfragen zum Produkt. Kunden müssen die Möglichkeit haben, einen Hersteller kontaktieren zu können. Das Produkt muss überdies durch eine Seriennummer oder eine andere Kennzeichnung identifizierbar sein.
Warnhinweise
Warnhinweise gehören mit zu den wichtigsten Angaben auf einem Etikett. Sie geben Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen ein Spielzeug sicher verwendet werden kann. Generell müssen sie an Produkten angebracht werden, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind.Häufig sind etwa Säuglinge und Kleinkinder - Kinder unter drei Jahren - durch die Nutzung bestimmter Spielzeuge gefährdet. Das kann beispielsweise mit verschluckbaren Kleinteilen des Produkts zusammenhängen.
Eltern müssen in solchen Fällen klar auf die Nicht-Eignung des Spielzeugs hingewiesen werden. Häufig verwendet wird etwa das bekannte Piktogramm in roter Farbe, welches auf die Nicht-Eignung für 0 bis 3-Jährige hinweist.
Allen Warnhinweisen ist gemeinsam, dass sie stets mit dem Wort "ACHTUNG" beginnen müssen. So soll sichergestellt werden, dass sie nicht übersehen werden können.
Warnhinweise – kein Widerspruch zur Produktintention
Warnhinweise dürfen nur auf Spielwarenetiketten angebracht werden, wenn sie dadurch keine Sicherheitsanforderungen außer Kraft setzen. Dies bedeutet in der Praxis: Ist ein Spielzeug von seiner Beschaffenheit her klar für unter 3-Jährige konzipiert, müssen die entsprechenden Sicherheitsanforderungen für diese Altersgruppe auch umgesetzt werden. Der Hersteller darf sich nicht vor der Umsetzung drücken, indem er einen Warnhinweis "nicht für 0-3-Jährige geeignet" anbringt.
Auf die Beschriftung kommt es an
Jedes Etikett muss selbstverständlich auch gut lesbar sein. Warnhinweise müssen daher in einer angemessenen Schriftgröße und leserlicher Schrift sofort ersichtlich sein. Ferner müssen Sicherheitshinweise auch in deutscher Sprache vorhanden sein. So soll garantiert werden, dass jeder Käufer in Deutschland dazu in der Lage ist, wichtige Informationen auch zu erfassen.
Warnhinweise und für den Gebrauch relevante Beschriftungen müssen übrigens vor dem Kauf deutlich erkennbar sein, damit Kunden sie in ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen können. Beschriftungen müssen daher auf der Verpackung, beziehungsweise dem Etikett stehen. Gibt es weder Verpackung noch Etikett, müssen Hinweise direkt auf dem Spielzeug stehen.
CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne)
Alle in der Europäischen Union vertriebenen Spielwaren müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen. Dieses besagt, dass das ausgezeichnete Produkt die aktuell gültigen Anforderungen für den Verkauf in der EU erfüllt. Angebracht werden muss das CE-Zeichen gut sichtbar auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Produkt selbst. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen Spielzeuge in der EU nicht vertrieben werden.
Die Kennzeichnung ist regelmäßig Ziel der Kritik von Verbraucherschützern, da die Hersteller sie an ihre eigenen Produkte selbst vergeben. Eine unabhängige Kontrollinstanz existiert nicht. Ferner werden die Standards des CE-Zeichens häufig kritisiert, weil etwa Schadstoffgrenzen oft zu niedrig angesetzt seien.
GS-Siegel ("Geprüfte Sicherheit")
Hierbei handelt es sich um ein deutsches Qualitätssiegel. Es wird von einer amtlichen, unabhängigen Kontrollinstanz vergeben und garantiert somit eine höhere Produktqualität als das CE-Zeichen. Es bescheinigt, dass das deklarierte Produkt den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG9) entspricht.
Das GS (Geprüfte Sicherheit) - Siegel, dürfen nur staatlich autorisierte Prüfstellen verwenden. Dazu gehören etwa die TÜV-Gesellschaften, deren eigene Siegel die Hersteller in der Regel neben das GS-Siegel platzieren.
Spiel gut
Die Auszeichnung von "spiel gut" ist anhand eines orangefarbenen Kreises gut zu erkennen. Hiermit deklarierte Spielwaren wurden von einer Jury auf verschiedene Merkmale hin getestet. Zu diesen gehören zum Beispiel ökologische Gesichtspunkte, Umweltverträglichkeit, Material, Design, Spielwert und Verarbeitung.
VDE-Zeichen vom Verband deutscher Elektriker
Diese Kennzeichnung ist für Spielzeuge relevant, die in irgendeiner Form elektrisch betrieben werden. Das VDE-Zeichen garantiert, dass diese auf Sicherheit hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung hin geprüft wurden und gefahrlos zu verwenden sind.
Fazit - EU-Normen bei der rechtssicheren Etikettierung von Spielwaren beachten
Die Europäische Union hat mit der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG Maßstäbe für die sachgemäße Auszeichnung von Spielzeug gesetzt. Diese müssen im gesamten EU-Gebiet umgesetzt werden und haben zum Ziel, dem Verbraucher beim Kauf ein Qualitätssiegel an die Hand zu geben. Ohne CE-Siegel darf in der EU auf legalem Wege kein Spielzeug auf den Markt.
Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung existieren weitere freiwillige Siegel, die das Vertrauen in das Produkt erhöhen können. Diese sind zum Beispiel:
- GS-Siegel
- spiel gut"-Siegel
- VDE-Zeichen
Warn- und Sicherheitshinweise müssen stets gut sichtbar und eindeutig am Produkt angebracht sein.
FAQ
- Unterscheidet sich die rechtskonforme Etikettierung zwischen Online-Angeboten und solchen vor Ort im Geschäft? Nein, seit 2011 gelten alle europäischen Richtlinien zur Auszeichnung von Spielwaren auch für Online-Angebote. Auch online müssen alle Eigenschaften und Sicherheitshinweise vor dem Kauf klar ersichtlich sein. Ebenfalls unterliegen online vertriebene Produkte genau wie alle anderen der Kennzeichnungspflicht und müssen etwa ein CE-Siegel tragen. Händler, die nicht für eine rechtskonforme Etikettierung sorgen, müssen mit Wettbewerbsabmahnungen rechnen.
- Wo müssen Warnhinweise am Spielzeug angebracht werden? Warnhinweise müssen vor dem Kauf klar erkennbar sein und auf die Verpackung, das Etikett oder das Produkt selbst aufgedruckt werden.
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