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Gefahrstoffkennzeichnung – was steht auf dem Etikett?

 

Standardisierte Gefahrstoffkennzeichnungen finden Sie auf allen bedruckten Verpackungen, die gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische enthalten. Zum Schutz der Menschen, die damit arbeiten und natürlich auch der Umwelt müssen die Gebinde oder Kartons dann eine Kennzeichnung tragen, wenn die Stoffe oder Gemische in den Verkehr gebracht oder Tätigkeiten damit durchgeführt werden.

 

Doch was fällt alles unter den Begriff der Gefahrstoffe? Und wie werden sie auf Etiketten und anderen Trägern korrekt dargestellt? In diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Informationen zu diesem umfangreichen Thema.



 

Definition: Was sind Gefahrstoffe?

Es gibt viele Eigenschaften von Gefahrstoffen, die generell oder bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit den Substanzen oder ihrer Verpackung nach Maß zu einem Problem werden können. Definiert wird hier nach unterschiedlichen chemischen und physikalischen Gruppen:

 
  • Reinstoffe: Das sind entweder die einzelnen chemischen Elemente (beispielsweise Wasserstoff, H) oder eine chemische Verbindung aus mindestens zwei Elementen (beispielsweise Wasser aus Wasserstoff und Sauerstoff, H2O).
  • Gemische: Sie bestehen aus mindestens zwei Reinstoffen – wodurch es sehr viele Möglichkeiten zwischen Rauch und Emulsionen für die Existenz solcher Stoffe gibt.
  • Erzeugnisse: Im Gegensatz zu Stoffen und Gemischen stehen hier die technischen Eigenschaften im Vordergrund, nicht die chemischen. Oftmals verläuft die Grenze nur entlang einer gesetzlichen Definition. So sind Kugelschreiber aus Sicht der EU-Gesetzgeber Gemische, wohingegen Batterien unter die Erzeugnisse fallen.
 

Gefahrstoffe sind also Reinstoffe oder Gemische oder Erzeugnisse mit mindestens einer gefährlichen Eigenheit. Sie können Schäden am lebenden Organismus oder an totem Material verursachen, können brennen, explodieren oder die Umwelt schädigen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Eigenschaften bereits im Grundzustand bestehen oder lediglich bei der Herstellung oder der (unsachgemäßen) Verwendung auftreten.

 

Hinweis: Zum leichteren Verständnis verwenden wir im Folgenden die Begriffe „Gefahrstoffe“ und „Stoffe“ allgemein und sprechen nur noch dort von (Rein-) Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, wo es für sachliche Richtigkeit notwendig ist.

Welche Arten von Gefahrstoffen gibt es?

Bereits die Definition eines Gefahrstoffs zeigt, dass sich hierunter viele Eigenschaften zusammenfinden. Die in Deutschland wichtigste Definition über Gefahrstoffe fidet man in der sogenannten Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV). Aus dieser Verordnung gehen alle Vorgaben für die Gefahrstoffkennzeichnung sowie die rechtskonforme Verpackung hervor.

 

Grundsätzlich unterscheidet die Gefahrstoffverordnung in Paragraph 3 vier verschiedene Arten von Gefahren, zu denen wiederum verschiedene Eigenschaften der jeweiligen Gefahrstoffe gehören. Insgesamt listet das Gesetz 28 verschiedene Eigenschaften auf:

   

Physikalische Gefahren:

 
  • Aerosol: Feinste, luftgetragene feste oder flüssige Teilchen.
  • Entzündbar: Brennend unter definierten Umgebungsbedingungen.
  • Explosiv: Besonders schnell Temperatur und Druck aufbauend.
  • Gase unter Druck: Gefahr durch Bersten.
  • Gasentwickelnd: Bei Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase.
  • Korrosiv gegenüber Metallen: Die Eigenschaften des Metalls verändernd.
  • Organische Peroxide: Verschiedene Abkömmlinge von Wasserstoffperoxid.
  • Oxidierend: Alle Reaktionen, die einer Reaktion mit Sauerstoff ähneln.
  • Pyrophor: Unter definierten Umgebungsbedingungen selbstentzündend.
  • Selbsterhitzungsfähig: Unter definierten Umgebungsbedingungen eigenständig Wärme über 120°C erzeugend.
  • Selbstzersetzlich: Instabil und exotherm selbsttätig zersetzend.
 

 

Gesundheitsgefahren (generell für lebende Organismen):

 
  • Akut toxisch: Schädigend für verschiedene Gewebearten und Organe oder lediglich spezifische (Ziel-) Organe (unter definierten Bedingungen).
  • Ätzend oder reizend: Haut und Schleimhäute schädigend oder Entzündungen daran hervorrufend.
  • Augenschädigend / -reizend: Augen schädigend oder Entzündungen daran hervorrufend.
  • Haut- oder atemwegssensibilisierend: Allergien und vergleichbare Körperreaktionen erzeugend.
  • Keimzellenmutagen: Dauerhafte Zellergutveränderungen hervorrufend.
  • Reproduktionstoxisch: Fruchtbarkeit, Sexualfunktion und/oder embryonale Entwicklung beeinträchtigend.
  • Karzinogen: Krebsauslösend oder die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhend.
  • Aspirationsgefährlich: Kann in Mund- oder Nasenhöhle eindringen oder ein Erbrechen in die Luftröhre bzw. Lunge hervorrufen, wodurch die Atmung gestört und oder die Atemorgane geschädigt werden.
 
 

Umweltgefahren:

 
  • Gewässergefährdend: Die aquatische Biosphäre (Tiere, Pflanzen, allgemein das Ökosystem Wasser) schädigend.
 

 

Weitere Gefahren:

 
  • Ozonschichtschädigend
 
 

Daneben definiert die GefStoffV grundsätzlich folgendes als Gefahrstoff:

 
  1. Alle Stoffe, die konkret in § 3 aufgelistet sind,
  2. Stoffe, die unter irgendeiner Voraussetzung explosionsfähig sind,
  3. Stoffe, bei deren Herstellung oder Verwendung Gefahrstoffe entstehen,
  4. Stoffe, die keine Gefahrstoffe an sich sind, aber die aufgrund ihrer Eigenschaften arbeitsschutzrelevant sind sowie
  5. Stoffe, für die es einen festgelegten Arbeitsplatzgrenzwert gibt.
 

Unter anderem definiert die Gefahrstoffverordnung auch, in welchen Fällen von Verstößen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden.

Gibt es Unterschiede zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Wer sich mit dem Thema Gefahrstoffkennzeichnung befasst, wird fast automatisch auf den Begriff Gefahrgut treffen. Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, unterscheiden sie sich doch wesentlich voneinander:

 
  • Gefahrstoffe: Bei ihnen geht die Gefährdung bei Herstellung, Lagerung oder Verwendung aus.
  • Gefahrgut: Das sind lediglich solche Stoffe, die während eines irgendwie gearteten Transports eine Gefahr darstellen.
 

Das heißt also: Gefahrstoffe sind nicht automatisch ein Gefahrgut, können es aber sein – etwa, wenn ein LKW tausende Flaschen Feuerzeugbenzin transportiert. Ebenso gibt es Gefahrgüter, die nicht zu den Gefahrstoffen zählen. Das ist beispielsweise bei einem Lufttransport von Lithium-Ionen-Akkus der Fall.

Was ist das GHS?

Gefahrstoffe sind logischerweise überall auf der Welt gleichermaßen gefährlich – selbst wenn die Definitionen und Grenzwerte sich teilweise zwischen den Ländern unterscheiden können. Ebenfalls werden Gefahrstoffe überall auf der Welt hergestellt, verwendet und grenzüberschreitend transportiert.

 

Zwar entwickelten die meisten Staaten schon vor Jahrzehnten eigene Bezeichnungssysteme und Gefahrstoffkennzeichnungen. Diese wurden im globalen Handel immer häufiger zu einem Hindernis.

 

Aus diesem Grund erarbeitete die UNO ab 1992 ein umfassendes Werk mit Modellvorschriften, darunter Symboliken. Dieses System wurde als

 

Globally Harmonized System of Classification,

Labelling and Packaging of Chemicals

 

kurz GHS bekannt. Ein weltweit einheitliches Modell, das Labels, Datenblätter und die Symboliken der Gefahrstoffkennzeichnung global vereinheitlicht.

 

Grundgedanke war, die jeweiligen Gefahren ohne Rücksicht auf Sprache, Bildung und sogar Lesefähigkeit verständlich zu machen. In der EU wurde das System mit geringen Änderungen ab 2008 als sogenannte CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) eingeführt. Auf dies GHS Verordnung geht auch die heutige deutsche Gefahrstoffverordnung zurück.

 

Alle Gefahrstoffe werden nach diesem Schema auf Etiketten und ähnlichen Unterlagen gekennzeichnet:

 
  1. Eine rote Raute (auf der Spitze stehendes Quadrat) mit weißem Innenteil. Darin befindet sich eines von neun festgelegten Symbolen.
  2. Ein Code, der mit GHS beginnt und Zahlen von 01 bis 09 beinhaltet.
  3. Ein mit H beginnender und danach 2, 3 oder 4 beinhaltender Code („H-Statement“) für die genaue Art der Gefahr. Ergänzend zwei weitere Ziffern, die ganz konkret den Inhalt bezeichnen.
  4. Ein festgelegtes Signalwort in der Landessprache.
  5. Spezifischere Informationen in der Landessprache über den exakten Inhalt, seine Wirkung, die Menge, Gegenmaßnahmen sowie über den Inverkehrbringer (inklusive Adressdaten).
 

Zusammen ergibt das wiederum das GHS-Piktogramm. Ein ähnliches System findet sich auch bei den Gefahrgütern: Die unterschiedlichen Gefahrgutklassen stützten sich unter anderem auf dieselben neun Symbole, sind jedoch durch unterschiedliche Farben in der Lage, Gefahrgüter auf einen Blick feiner zu unterscheiden.



 

Wie sehen die GHS-Piktogramme aus?

Die Gefahrstoffverordnung nennt insgesamt 28 unterschiedliche Gefahrstoffe – dabei steht jedes der neun GHS Piktogramme für mehrere Gefahrenklassen.

 
Symbol Beschreibung Gefahrenklasse GHS-Code Signalwort
Explodierende Bombe Explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff. Teilweise selbstzersetzliche Stoffe / Gemische. Teilweise organische Peroxide. GHS01 Gefahr
Flamme über Strich Entzündbare Gase / Flüssigkeiten / Aerosole / Feststoffe. Pyrophore Flüssigkeiten / Feststoffe. Teilweise selbstzersetzliche Stoffe / Gemische. Selbsterhitzungsfähige Stoffe / Gemische. Brennbare Gase bei Wasserkontakt entwickelnde Stoffe / Gemische. Teilweise organische Peroxide. GHS02 Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Flamme über Kreis Oxidierende Gase / Flüssigkeiten / Feststoffe GHS03 Gefahr
Gasflasche Verdichtete / Verflüssigte / Tiefgekühlte verflüssigte / Gelöste Gase GHS04 Achtung
Zwei Reagenzgläser, darunter geschädigte Oberfläche und Hand -> Ätzwirkung Gegenüber Metall korrosive Stoffe / Gemische. Haut / Augen reizende / schädigende Stoffe / Gemische GHS05 Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Totenkopf mit darunter gekreuzten Knochen Akut toxische Stoffe / Gemische Codes 1 bis 3 GHS06 Gefahr
Ausrufezeichen Akut toxische Stoffe / Gemische Code 4. Haut reizende Stoffe / Gemische Code 2. Haut Sensibilisierende Stoffe / Gemische. Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Code SE3 (einmalige Exposition). Ozonschichtschädigende Stoffe / Gemische GHS07 Achtung
Menschlicher Torso Atemwegssensibilisierende Stoffe / Gemische. Keimzellenmutagene / Reproduktionstoxische / Karzinogene Stoffe / Gemische. Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Codes SE1, SE2 (einmalige Exposition). Zielorgan-toxische Stoffe / Gemische Codes RE1, RE2 (wiederholte Exposition). Aspirationsgefährliche Stoffe / Gemische GHS08 Je nach genauer Art Gefahr oder Achtung
Abgestorbener Baum und toter Fisch Akut / Chronisch gewässergefährdende Stoffe / Gemische / Erzeugnisse GHS09 Je nach genauer Art Achtung oder kein Signalwort
 

Es kommt auf den genauen Gefahrstoff an, ob sich auf seiner Gefahrstoffkennzeichnung lediglich eines oder mehrere dieser Symbole befinden.

FAQ

  1. Darf ich die Piktogramme zur Gefahrstoffkennzeichnung überall herunterladen?
    Theoretisch ja, da diese allgemeinverfügbar sind. Um jedoch jeglichen Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sich ein Download von offiziellen Stellen. Unter anderem stellt die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie hochauflösende Symbole zur Verfügung -> https://www.bgrci.de/fachwissen-portal/themenspektrum/gefahrstoffe/ghs/inhalt-von-ghs/kennzeichnung
  2. Muss ich die Piktogramme farbig aufs Etikett drucken lassen oder ist schwarz-weiß gestattet?
    Nein, die Piktogramme dürfen ausschließlich mit rotem Rand aufgedruckt werden. Zudem sind keine weiteren Veränderungen daran zulässig.
  3. Muss ich GHS-konforme Gefahrstoffkennzeichnungen nutzen oder sind frühere Etiketten noch gestattet?
    Schon seit Mitte der 2010er sind ausschließlich noch GHS-konforme Etiketten gestattet – sowohl in Deutschland als auch der EU.
  4. Wo muss ich GHS-konforme Etiketten anbringen?
    Überall, wo es aus der Gefahrstoffverordnung sowie der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 201 hervorgeht. Das betrifft innerbetriebliche Anlagen ebenso wie Verpackungen, die an den Endverbraucher gehen.
 

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