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“Frei Haus” - Diese Bedeutung hat der Begriff für Ihre Lieferung

  • Durch die Bezeichnung “frei Haus” wird die Verteilung der Transportkosten sowie der Ablageort der Ware geregelt.
  • Der Ausdruck klärt die Rechte und Pflichten von Kaufleuten auch ohne eindeutige gesetzliche Grundlage.
  • Absender tragen die Transportkosten und Empfänger das Transportrisiko.
  • “Frei Haus” Versand hat für alle Beteiligten Vor- und Nachteile, ist allerdings im Vergleich zu anderen Alternativen ein guter Kompromiss.



Sie wollen für Ihr neues Großraumbüro einen passenden Fußboden kaufen und der Onlineversandhandel bietet Ihnen eine kostenlose Lieferung “frei Haus” an. Kostenfreier Versand klingt gut, aber was bedeutet “frei Haus”? Im Folgenden erfahren Sie , was sich hinter dem Begriff "frei Haus" Lieferung verbirgt.
 

Achtung Verwechslungsgefahr: Der Ausdruck wird gerne in Überschriften und Titeln diverser Medien verwendet. In diesem Zusammenhang impliziert "frei Haus”, dass etwas für den Leser kostenlos, unkompliziert und zum Greifen nah ist. Wird also von dem “Tod frei Haus” gesprochen, ist dies nicht im Zusammenhang mit dem Warenversand zu sehen. Es kann sich dabei, je nach Kontext, um einen Krimi oder eine polemische Wendung handeln.

 

Definiton von “frei Haus” Lieferungen

Wirbt ein Onlineversandhandel mit “frei Haus” Versand, wird dadurch die Transportkostenverteilung zwischen Absender und Empfänger der Ware geregelt. Es handelt sich um eine Frankatur.

Frankaturen sind vergleichbar mit Briefmarken. Sie markieren Kostenübernahme, Ablageort der Sendung und erklären zusätzlich den Zeitpunkt, wann das Transportrisiko an den Empfänger übergeht. Es handelt sich demzufolge um die Lieferkostenbefreiung einer Vertragspartei.

Das Wort „frei“ sichert dem Empfänger eine kostenlose Warenlieferung zu, während „Haus“ den Ablageort der Ware bestimmt. Im Umkehrschluss kommt bei dem Versandzusatz “unfrei” der Empfänger für die Lieferkosten auf. Für den entgegengesetzten Transportweg gibt es auch die sogenannte "frei Haus" Abholung, bei welcher der Abholende die Kosten trägt.

 

"Frei Haus” Versand beschreibt somit eine schnelle, kostengünstige und unkomplizierte Transportlösung. Es gehen allerdings auch wichtige Rechte und Pflichten mit der Vereinbarung einer "frei Haus" Lieferung einher. Nun stellt sich die Frage: Kann auf eine gesetzliche Grundlage zurückgegriffen werden?

 

Welche rechtliche Regelung gilt?

Der Begriff wird in keinem Gesetzestext konkret definiert. Er kann allerdings als sogenannter Handelsbrauch nach §346 HGB eingestuft werden. Der Paragraf stellt sicher, dass Kaufleute sich, bei Geschäften untereinander, an sittliche Handelskonventionen halten. Kaufen Sie Ihren Fußboden nun als Privatperson für Ihr neues Wohnzimmer, wird der Händler auf den Ausdruck verzichten. Der Versandzusatz findet lediglich im Geschäftsverkehr zwischen kaufmännischen Unternehmen Anwendung.

 

Gut zu wissen: Für Käufer ist es empfehlenswert Vertrags- und Lieferkonditionen sorgfältig zu überprüfen. Diese sind meist in den zugrunde liegenden AGBs zu finden.

 

In der Vergangenheit wurde immer wieder über den richtigen Ablageort bei einem „frei Haus“ Versand diskutiert. Besonders im Fall von Mehrfamilienhäusern gab es Klärungsbedarf. Wird der Fußboden bis vor die Haus- oder vor die Wohnungstür geliefert? Eine legitime Frage, wenn sich Ihre Büroräume im dritten Stock ohne Fahrstuhl befinden.

 

Diese Unklarheit wurde schlussendlich gerichtlich geregelt. Zusteller müssen, nach aktuellem Konsens, die Ware lediglich bis zur Haustür liefern.

 

 

Ausnahme: Fallen bei der "frei Haus” Lieferung des Fußbodens plötzlich Zusatzkosten an, die nicht in der Produktanzeige oder auf der Website gekennzeichnet wurden, sind diese unzulässig. Zusatzkosten können beispielsweise Verpackungskosten oder Mindermengenzuschläge sein. Stehen diese mit Sonderwünschen des Kunden in Verbindung, dürfen sie allerdings erhoben werden. Zurückzuführen ist dies auf ein gerichtliches Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

 

Wer übernimmt die Risiken?

Während des Transports können Waren beschädigt werden. Was passiert nun, wenn Ihre Fliesen nicht transportsicher verpackt sind und beim Transport brechen? Wer trägt im Schadensfall die Verantwortung?

 

Verkäufer übernehmen zwar im Falle eines “frei Haus” Versands die Kosten, Käufer tragen jedoch das Risiko bei möglichen Beschädigungen oder Verlusten während des Transports. Der Gefahrenübergang findet bei der Warenübergabe vom Verkäufer an den Lieferanten statt. Sind Ihre Fliesen bereits in den Händen des Transportunternehmens, trägt der Händler keine Verantwortung für das Brechen der Fliesen.

 

Vorsicht: Im Schadensfall können sich Käufer höchstens an das entsprechende Transportunternehmen wenden, welches unter Umständen für diesen aufkommt. Es existiert allerdings eine Haftungslücke, da Lieferanten in der Regel eine gedeckelte Schadensersatzsumme festlegen, um sich vor hohen Forderungen zu schützen. Kann fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden, gelten selbstverständlich andere Regeln.

 

Abhängig vom Preis und Material Ihres Fußbodens, gilt es zu prüfen, ob eine Lieferung sinnvoll ist oder zu hohe Risiken mit sich bringt. Käufer haben erfahrungsgemäß schnell einen Nachteil, wenn es sich um schwer ersetzbare, hochwertige und zerbrechliche Ware handelt. Zudem ist es natürlich mit Mühe, Aufwand und Kosten verbunden, einen Schadensersatz durchzusetzen.

 

Es ist daher für Händler empfehlenswert bei “frei Haus” Lieferungen stabile und schützende bedruckte Verpackungen zu wählen, um das Risiko der Käufer zu reduzieren und das Kauferlebnis attraktiver zu gestalten. Dabei kann die Sekundärverpackung ein Schutz sein. 

 

Sie entscheiden nun den Fußboden bei einem asiatischen Designfliesenhändler zu erwerben. Mit welchem Ausdruck für “frei Haus” ist dann zu rechnen? An dieser Stelle können alle Wörterbücher im Regal bleiben, da im globalen Handel folgendes System verwendet wird:



 

Incoterms: Im internationalen Transportgewerbe greifen Unternehmen auf sogenannte Incoterms zurück. Sie regeln neben der Kosten- und Risikoverteilung für den Transport, dem Ablageort, der Versicherung auch Bearbeitungskosten und weitere detailliertere Formalitäten. Zu finden sind sie als Kürzel auf den Kauf- und Lieferverträgen.

 

Incoterms sind ein vorteilhaftes Instrument, da die Lage mit beidseitigem Einverständnis in Vorfeld geklärt wird und somit Streitigkeiten verhindert werden. Die Verwendung setzt jedoch stets aktuelles und umfangreiches Hintergrundwissen voraus, weshalb dieses System lediglich im internationalen Rahmen genutzt wird.

 

“Frei Haus” Versand als attraktiver Mittelweg

Je nach Art der Ware ist es für Transportunternehmen reizvoll den Versand in Form der alternativen Frankatur “frei Bordsteinkante” durchzuführen. Diese Option ist insbesondere für Spediteure attraktiv, da hierbei lediglich das Ausladen der Ware aus dem Transportfahrzeug geboten ist und alle weiteren Wege vom Empfänger übernommen werden müssen. Diese Variante stellt eine komfortable Lösung für Lieferanten dar, kann allerdings sehr unangenehm für Empfänger sein. Zum Tragen Ihrer Fliesen müssten dann genügend helfende Hände bereitstehen. Es wäre jedoch ideal, wenn die Zusteller die Fliesen in die Küche tragen würden, damit das Verlegen dort direkt beginnen kann.

 

Diese Möglichkeit besteht bei einem Versand “frei Verwendungsstelle”. Dabei liegt der höhere Komfort auf der Empfängerseite. Dieser darf im Vorfeld den genauen Ablageort der Ware bestimmen.

 

Während jede der alternativen Frankaturen Wünsche offen lässt, kann eine "frei Haus" Lieferung ein gelungener Kompromiss sein, um beide Seiten zufrieden zu stellen.

   

Vorteile:

 
  • Käufer dürfen sich auf der einen Seite über eine günstigere Bestellsumme freuen, während Verkäufer Zeit und Risiko reduzieren.
  • Für Verkäufer wird der erwartete Aufwand messbar und somit kalkulierbar, was "frei Haus" Lieferungen attraktiv macht.
 

Zudem wirkt kostenloser Versand im Onlinehandel nachweislich umsatzsteigernd und reduziert Kaufabbrüche während des Bestellvorgangs. Es ist beobachtbar, dass sich die durchschnittliche Bestellsumme bei kostenfreier Lieferung erhöht.

   

Nachteil:

 
  • Handelt es sich um schwere, unhandliche oder auch hochwertige, schwer ersetzbare Ware, gerät der Käufer schnell in eine benachteiligte Position.
 

Denkbare Lösungen sind in diesen Fällen beispielsweise finanzielle Ausgleiche von Verkäufern an Transportunternehmen sowie besonders transportfreundliche und funktionale Versandkartons.

     

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