EU Energielabel - alles Wissenswerte zu den neuen Etiketten
Die Themen Nachhaltigkeit und Energieeinsparung gewinnen für Verbraucher zunehmend an Bedeutung. Das neue EU-Energielabel soll dabei einen wichtigen Beitrag leisten und bringt verschiedene Neuerungen mit sich. Aber welche Vorgaben müssen Händler und Hersteller jetzt beachten? Was ändert sich konkret und wie effizient ist das neue Label in der Praxis? Folgend erhalten Sie Antworten auf diese zentralen Fragen und wertvolle Hinweise für die gelungene Umsetzung.
Die grundlegenden Neuerungen im Überblick
Das alte Energielabel basierte auf den sogenannten Plus-Klassen. Bezeichnungen wie „A++“ gehören jetzt aber der Vergangenheit an und dürfen nicht mehr für die Gerätekennzeichnung genutzt werden. Die neue Skala umfasst nur noch einfache Buchstaben von A bis G. Die Unterteilung in Form von farbigen Balken von Dunkelgrün (A) bis hin zu Dunkelrot (G) bleibt allerdings bestehen. Eine weitere Neuerung ist ein QR-Code, der oben rechts auf den neuen Labels zu finden ist. Durch den Abruf des zugehörigen Links erhalten die Verbraucher weiterführende Informationen zu den technischen Daten der Geräte. Der QR-Code ist dabei nicht als freiwillige Ergänzung zu verstehen, sondern ist für alle Energielabels gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufgaben und Mehrwerte des neuen Labels im Detail
Die Hersteller müssen verschiedene Vorgaben des neuen Energielabels umsetzen. Dazu zählt unter anderem die Auflistung aller vorgeschriebenen Details. Abhängig vom jeweiligen Gerätetyp müssen dabei unterschiedliche Informationen aufgelistet werden. Bei Waschmaschinen sind zum Beispiel die Programmdauer des Eco-Modus und der Wasserverbrauch pro Waschzyklus anzugeben. Auch die Schleudereffizienz sowie die Schallemission gehören zu den verpflichtenden Detailinformationen auf den neuen Etiketten. Bei Kühlgeräten müssen hingegen ergänzende Angaben zum Volumen und zum durchschnittlichen Stromverbrauch pro Jahr aufgeführt sein. Geschirrspüler und Fernseher sind ebenfalls von der Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Energielabel betroffen.
Unabhängig von der Produktgruppe müssen Hersteller ihre Ware in der sogenannten EPREL-Datenbank registrieren. Die hier hinterlegten Daten der einzelnen Geräte sind anschließend über den QR-Code auf dem Label abrufbar. Außerdem soll das Energielabel gut sichtbar im Blickfeld der möglichen Käufer positioniert sein. In Deutschland prüfen zum Beispiel Mitarbeiter des TÜVs die Umsetzung der EU-Richtlinien direkt vor Ort in den Geschäften. Wenn das Label nicht sichtbar oder unvollständig ist, droht dem Hersteller ein hohes Bußgeld.
Wie effizient ist das neue Energielabel?
Die Reform des Labels war unverzichtbar, aber ist differenziert zu beurteilen. Positiv hervorzuheben ist zweifelsfrei die Abkehr von den Plus-Klassen hin zu einer vereinfachten Unterteilung. Die Angabe des Wasserverbrauchs pro Waschzyklus und Spüldurchlaufs erscheint ebenfalls sinnvoll. Bisher wurden Waschmaschinen und Geschirrspüler nur mit dem Jahresverbrauch gelabelt. So sind die neuen Angaben jetzt leichter verständlich und weniger abstrakt. Die Beschränkung auf Informationen zu den Eco-Modi ist hingegen als problematisch zu beurteilen. Als Resultat wirken einige Geräte durch das neue Label sparsamer, als sie es im Alltag sind.
Zeitplan für Leuchtmittel und abschließendes Fazit
Piktogramme und UFI sind Pflicht auf jeder Verpackung
Das neue Energielabel der EU stellt Händler und Hersteller vor verschiedene Herausforderungen. Damit der Wechsel nicht im Chaos endet, hat der Gesetzgeber einen Zeitplan vorgegeben. Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht mit dem neuen Label für Waschtrockner, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays sowie Kühl- und Gefriergeräte. Für Leuchtmittel dürfen bis zum 28. Februar 2023 noch die alten Versionen des Energielabels verwendet werden.
Insgesamt gesehen hat das neue Energielabel sowohl Vorteile als auch Nachteile. Laut Umfragen berücksichtigen etwa 80 Prozent aller Verbraucher die Informationen auf dem Label bei ihren Kaufentscheidungen. Dieser hohe Wert unterstreicht die große Bedeutung der zugehörigen Angaben und die Sorgfaltspflicht der Hersteller. Wenn alle aufgeführten Informationen und Hinweise beachtet werden, steht einer rechtssicheren Umsetzung aber nichts mehr im Wege. Sie sind Händler und vertreiben kennzeichnungspflichtige Waren? Dann müssen Ihnen die Hersteller die neuen Energielabels kostenlos zur Verfügung stellen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihre Lieferanten und Kooperationspartner, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. In der folgenden Tabelle sind nochmal die entscheidenden Neuerungen aufgelistet:
- Abschaffung der Plus-Klassen
- verpflichtender QR-Code für mehr Transparenz
- Anpassung der zusätzlich abgebildeten Informationen
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