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Basic-Wissen Verpackungen: Die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Verpackungen

  • „Verpackung“ reicht zur Erklärung im alltäglichen Sprachgebrauch meistens völlig aus, dabei verbirgt sich hinter dem Begriff eine komplexe Thematik.

  • Was genau eine Verpackung ist, regelt das neue Verpackungsgesetz auf rechtlicher Ebene.

  • Präzisere Vorgaben zu Anforderungen und Eigenschaften von Verpackungen und ihren Bestandteilen macht die DIN-Norm 55405 – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig.

  • Die Fachsprache im Verpackungswesen erschließt sich mit vielen ähnlich klingenden Bezeichnungen für Laien nicht so einfach – deshalb beleuchten wir die Grundbegriffe in unserem „Basic-Wissen Verpackung“.
     


 

Was eine Verpackung ist? Das weiß doch jeder. Und trotzdem geraten im Alltag selbst die einfachsten Begriffe rund um das Thema Verpackungen bedrucken schnell durcheinander.

 

Dann wird es unter Umständen sogar schwer, den Unterschied zwischen Verpackung und Packung richtig zu erklären. Damit das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Grundbegriffe und ihre Bedeutung zusammengetragen.

Definition: Verpackung

Im alltäglichen Sprachgebrauch ist eine genauere Erklärung, was denn jetzt mit „Verpackung“ gemeint ist, in der Regel nicht notwendig. Wenn es aber um eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Begriff geht, lohnt sich ein genauerer Blick auf die gängigen Definitionen und die Terminologie.

Abgesehen davon empfiehlt es sich für Verbraucher, die Basics zu beherrschen. Immerhin gibt es in Deutschland ein recht komplexes System für Mülltrennung, und die Anforderungen für die verschiedenen Verpackungstypen und -materialien werden zunehmend strenger.


Was steht im Verpackungsgesetz?

Die erste Anlaufstelle, um sich über die Definitionen von Verpackungen zu informieren, ist das „Gesetz über das in Verkehr bringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ – das Verpackungsgesetz (VerpackG). In § 3 führt es die gesetzlichen Begriffsbestimmungen ein.

Im ersten Abschnitt heißt es dort:

 

„Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können, vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden [...].“

Das VerpackG unterscheidet anschließend mehrere Einsatzgebiete von Verpackungen:

 
  • Verkaufsverpackungen sind eine Verkaufseinheit, die aus Ware und Verpackung besteht, und die für die Endverbraucher gedacht sind. Es kann sich aber auch um Verpackungen handeln wie Faltschachteln, die beim Letztbetreiber befüllt werden. In diesem Fall sind es entweder Serviceverpackungen (ermöglichen oder unterstützen die Übergabe von Waren) oder Versandverpackungen (ermöglichen oder unterstützen den Versand von Waren).

  • Umverpackungen enthalten eine bestimmte Anzahl von Verkaufsverpackungen. Sie werden entweder zusammen mit diesen Verkaufseinheiten angeboten oder dienen dazu, die Verkaufsregale zu befüllen.

  • Transportverpackungen helfen beim Transport und der Handhabung von Waren dabei, dass diese nicht beschädigt werden. Solche Verpackungen kommen üblicherweise nicht bei den Endverbrauchern an.

 

Die Abschnitte 2 bis 8 des Gesetzes führen außerdem weitere Verpackungstypen und Kriterien für die genaue Bestimmung auf. Erklärt werden daher noch weitere Arten:

 
  • Getränkeverpackungen

  • Mehrweg- und Einwegverpackungen

  • Einwegkunststoffverpackungen

  • Einwegkunststofflebensmittelverpackungen

  • Einwegkunststoffgetränkeflaschen

  • Verbundverpackungen

  • restentleerte Verpackungen

  • systembeteiligungspflichtige Verpackungen
 

Bei Letzteren handelt es sich laut Gesetzestext übrigens um Verkaufs- und Umverpackungen, die nach dem Gebrauch von privaten Endverbrauchern im Abfall entsorgt werden.

Verpackung oder Nicht-Verpackung?

Eine Frage, mit der sich die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) offenbar häufiger auseinandersetzen muss. Deshalb hat das ZSVR ein Themenpapier mit 5 Kriterien entwickelt, mit denen sich Verpackungen und Nicht-Verpackungen nach dem VerpackG unterscheiden lassen:

 
  1. Vorhandensein einer Verpackungsfunktion

  2. Zusammenhang mit einer Ware

  3. Kein integraler Produktbestandteil

  4. Produktbestimmung und -wert anstelle von „Zweitnutzen“

  5. Verpackungskomponenten und Zusatzelemente

Der genormte Verpackungsbegriff

Das Verpackungsgesetz liefert die Begriffsbestimmungen für verschiedene Verpackungsarten. Noch präziser wird es mit der DIN 55405 – der Norm für Verpackungen, in der auch Terminologie und Begriffe festgelegt sind.

 

Einheitliche Begriffe für das Verpackungswesen

Klare Vorgaben für Eigenschaften und Anforderungen von Verpackungen, vereinfachter internationaler Warenverkehr, bessere Rationalisierung und mehr Sicherheit für Hersteller, Händler und Verbraucher: Es gibt viele Gründe dafür, dass die DIN 55405 in ihren Ausführungen und Erläuterungen so ausführlich ist.

 

Verpackungsmaterialien gehören ebenso zum Umfang der Norm wie Unterscheidungen verschiedener Verpackungstypen. Darüber hinaus werden Begriffe wie „Verpacken/Verschließen“„Packgut/Packung/Packstück“, „Be- und Verarbeiten“ sowie „Abmessungen und Volumina“ behandelt.
 

DIN-Normen und der rechtliche Rahmen

Wichtig sind die Normen der DIN zwar, die Anwendung ist dennoch freiwillig. Verbindlich werden sie erst, wenn sie beispielsweise Bestandteil von Verträgen oder ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Bei Haftungsfragen hilft es aber immer, ein ordnungsgemäßes Verfahren nach den DIN-Normen nachweisen zu können.

Ganz schön viele Verpackungen

Die verschiedenen Verpackungsarten behandelt die DIN-Norm im Kapitel „Systematik der Begriffe zu Verpackung“. Insgesamt finden sich hier 40 unterschiedliche Verpackungen. Aufgeführt sind dabei auch die allgemeinen Verpackungskategorien des VerpackG, ansonsten wird deutlich weiter differenziert.

 

Von eher übergreifenden Kategorien wie „Außen- und Innenverpackung“ reicht die Liste bis zu spezifischen Typen wie „handelsüblichen Verpackungen“„ladengerechten Verpackungen“, „Displayverpackung“, „Warmhalteverpackung“ und zahlreichen weiteren.

 

Ein Grund für die aufgeführte Verpackungsvielfalt liegt unter anderem im sprachlichen Bereich: Die DIN weist darauf hin, dass sowohl die Fachsprache als auch der Sprachgebrauch berücksichtigt wurden, um einheitliche Begriffe für das Verpackungswesen festzulegen.
 

Normung ist international

Normungsprojekte machen auf nationaler Ebene mit rund 15 Prozent nur noch einen vergleichsweise geringen Anteil aus – der Großteil ist auf europaweite oder internationale Gültigkeit ausgelegt.

Die Arbeit der DIN bleibt dennoch sehr wichtig. Als Mitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und des Europäischen Komitees für Normung trägt sie dazu bei, deutsche Interessen in Fragen der Standardisierung zu vertreten.

Warum Packung nicht gleich Verpackung ist – und was Sie sonst noch wissen müssen:

„Die Packung aufreißen“ bedeutet zwangsläufig „die Verpackung aufreißen“, trotzdem meinen die beiden Begriffe jeweils etwas anderes. Um Missverständnissen vorzubeugen, erläutern wir die feinen Unterschiede der wichtigsten Begriffe beim Thema Verpackung.

 

Packung & Verpackung

Wenn am Frühstückstisch die Müsli-Packung weitergereicht wird, dann gilt das meistens auch für die Müsli-Verpackung. Umgekehrt ist es absolut möglich, nur die Müsli- Verpackung weiterzugeben. Die Erklärung hierfür ist denkbar einfach:

  • Als Verpackung versteht die DIN 55405 die Einheit aller Packmittel und Packhilfsmittel, die für die klassischen Verpackungsfunktionen (Schutz, Rationalisierung, Transport, Kennzeichnung, Information etc.) benötigt werden.

  • Mit Packung wiederum wird die Verbindung aus der Verpackung und ihrem Inhalt bezeichnet.
 

Der Fachbegriff hierfür ist übrigens Packgut (alternativ: Füllgut) und darunter fallen alle Erzeugnisse, für deren Schutz eine Verpackung benötigt wird. Die einfache Rechnung lautet daher: Packgut plus Verpackung gleich Packung.
 

Packungen nach der DIN 55405

In der DIN-Norm 55405 sind insgesamt 46 verschiedene Packungsarten aufgelistet. Sie werden nach ihren jeweiligen Eigenschaften unterschieden. Dazu können beispielsweise die Beschaffenheit (Stretch- oder Schrumpfpackung), der Einsatzort (Klinik-, Industrie- oder Handelspackung) oder die Größe (Portionspackung, Blisterpackung etc.) herangezogen werden.

 


Weil die vielfältigen Erzeugnisse ebenso vielfältige Anforderungen an die jeweilige Verpackung stellen, bieten wir ein breites Sortiment an Verpackungsprodukten an. Mit FaltschachtelnVersandkartons, EtikettenBeutelverpackungen und Tuben in zahlreichen Ausführungen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten kann darin von flüssigen bis zu schweren, festen Produkten alles optimal und effizient verpackt werden.
 

Packstoff & Packmittel

Für Laien nicht ganz unproblematisch: Das Fachvokabular des Verpackungswesens besteht größtenteils aus ähnlich klingenden Begriffen. Ein (weiteres) Beispiel hierfür sind Packstoff und Packmittel, die sich jedoch bei genauerer Betrachtung deutlich unterscheiden:

 

  • Packstoffe sind nämlich die Werk- und Faserstoffe, aus denen die Packmittel (und Packhilfsmittel) überhaupt erst entstehen. Papier, Pappe, Kunststoff, Holz, Aluminium und einige andere Packstoffe sind für diesen Zweck geeignet.

  • Als Packmittel aus Karton werden hingegen die Verpackungskomponenten bezeichnet, die das Packgut teilweise oder vollständig umhüllen.

Wie der Name schon andeutet, ergänzen Packhilfsmittel die Packmittel lediglich, damit diese alle gewünschten und benötigten Verpackungsfunktionen erfüllen können. Sie helfen beim Verschließen, Kennzeichnen, Polstern, Öffnen, Handhaben oder ganz allgemein beim Schützen des Verpackungsinhalts.

Packmittel sind in der DIN-Norm sehr weit gefasst, so dass auch große Packmitteltypen wie Paletten darunterfallen.

Verpacken & Verschließen


Die beiden Begriffe verleiten dazu, sie synonym zu verwenden, vor allem im allgemeinen Sprachgebrauch. Immerhin gehört das Verschließen durchaus zum Verpacken dazu. Nur sind es eben zwei vollkommen unterschiedliche Bereiche, wenn es um die technische Umsetzung geht.

 

  • Verpacken umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, vom Aufrichten über das Begasen, Einschlagen und Foliieren bis zum Füllen – um nur einige Beispiele zu nennen.
     

  • Das Verschließen ist zunächst ein Teil dieser Tätigkeiten. Eine genauere Betrachtung ergibt eine enorme Bandbreite verschiedener Verschlussarten. Die DIN 55405 erwähnt 62 Möglichkeiten, um eine Verpackung zu verschließen. Kartons mit Klebeverschluss, mit dem Versandkartons im privaten Bereich zumeist verschlossen werden, gehört genauso dazu wie Ohrenverschlüsse, Prägeverschlüsse oder Aufreißverschlüsse.



Letztlich beschreiben Verpacken und Verschließen also unterschiedliche Arbeitsschritte auf dem Weg zu einer fertigen, befüllten und sicher verschlossenen Packung. 

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