Von TÜV-Plakette bis Mautaufkleber – Etiketten im Verkehr
Mit Aufklebern auf Autos möchten Verkehrsteilnehmer unter anderem ein privates Statement abgeben. Hierbei unterscheiden sich kaum die sogenannten Bumper Sticker mit kurzen Slogans von Warnhinweisen wie „Baby an Bord“. Neben diesen Etiketten gibt es auch noch andere wichtige Etiketten im Straßenverkehr. Diese Etiketten weisen zum Beispiel die Zahlung von Geldern nach oder informieren staatliche Stellen über die technische Verkehrstauglichkeit von Fahrzeugen. Auf den folgenden Zeilen informieren wir Sie über solche Etiketten. Nicht nur, wofür sie stehen, sondern ebenso, was sie aus technischer Sicht ausmacht.
Definition: Was offizielle Verkehrs-Etiketten können müssen
Etiketten und Aufkleber jeglicher Art werden im Außenbereich stark beansprucht:
- Aufgrund der Sonneneinstrahlung werden die Etiketten mit UV-Strahlen beschienen. Das beansprucht sowohl das Trägermaterial (insbesondere verschiedene Kunststoffe) als auch die verwendeten Druckfarben. Ersteres kann brüchig werden, letzteres bis zur Unkenntlichkeit ausbleichen – natürlich nur bei falscher Materialwahl.
- Das Etikett befindet sich ganzjährig und ganztägig im Freien, dadurch unterliegt es teils großen Temperaturspannen. Bei direkter Sonneneinstrahlung können mitunter auf einer Oberfläche dreistellige Temperaturen entstehen. Ebenso kann es jedoch in winterlicher Nacht weit unter 0° kalt sein. Das belastet ebenfalls das gesamte Etikett und zusätzlich seinen Klebstoff.
- Witterung wirkt physisch auf verschiedene Weisen: Regen, Hagel, Schnee. Dazu Wind, von diesem bewegte Staubpartikel und bei Etiketten an Fahrzeugen überdies noch Steinschläge, auftreffende Insekten und mehr.
Zusammengefasst: Etiketten für den Außenbereich im Allgemeinen und für Fahrzeuge im Besonderen müssen extra robust sein, um über mehrere Jahre halten zu können.
Bei den meisten offiziellen Etiketten ist diese Toughness jedoch nur eine Basis. Da viele von ihnen den Charakter offizieller Dokumente haben, müssen sie teils noch deutlich mehr leisten. Hier einige Auszüge:
- Fälschungssicherheit: Dazu müssen beispielsweise Hologramme, mikroskopische Symbole, nur unter UV-Licht aufleuchtende Elemente und ähnliches integriert werden.
- Dokumentenechtheit: Hierbei wird durch einen starken Kleber in Verbindung mit einem speziell gestalteten Trägermaterial sichergestellt, dass diese Etiketten nach einmaligem Anbringen nicht mehr zerstörungsfrei abgelöst werden können. Sie zerreißen also unabwendbar in mehrere Teile. Das soll Missbrauch verhindern und Manipulationsversuche leicht erkennbar machen.
- Wiederholgenauigkeit: Meist sind sowohl die Farben als auch die freigegebenen Schriftarten exakt vorgegeben und es darf nicht einmal kleinste Abweichungen geben – selbst über zigtausend Stück starke Serien.
Bei solchen Etiketten, die außen aufgeklebt werden, muss dann sogar noch eine weitere Stufe der Zähigkeit vorhanden sein: Unempfindlichkeit gegen teils ziemlich aggressive Reinigungsmittel, Streusalz und Hochdruckreiniger.
Das seltene Etikett: Kennzeichenaufkleber
Höchstwahrscheinlich kennen Sie das Kennzeichen – oder „Nummernschild“ – als ein geprägtes Stück Blech. Es ist zwar durchaus ein Träger für „echte“ Etiketten und zudem schwarze Klebefolien für die Beschriftung, aber das Kennzeichen selbst als Etikett? In der Tat – zumindest für eine kleine Minderheit von Fahrzeughaltern.
Das heißt, es gibt Kfz-Kennzeichen in Form von aufzuklebenden Etiketten. In Sachen Farben und Abmessungen sind sie nicht von ihren geprägten Gegenstücken zu unterscheiden.
Doch ist das legal? An diesem Punkt wird es interessant und rechtlich etwas knifflig: Eigentlich untersagt § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aufgrund seiner Inhalte derartige Klebekennzeichen – eigentlich. In der Praxis ist es jedoch möglich, durch einen anerkannten Sachverständigen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Das ist etwa bei Spezial- und Kleinserienfahrzeugen der Fall, bei denen ein reguläres Kennzeichen beispielsweise die Motorbelüftung beeinträchtigen würde. Nichts für Großserienfahrzeuge aber eine mögliche Alternative für Besitzer von Sonderfahrzeugen.
Nur bei E-Scootern muss das Versicherungskennzeichen sogar als Aufkleber beschaffen sein – gesetzlich vorgeschrieben. Das hat mit Platz- und Gewichtsgründen zu tun.
Das offizielle Etikett: Die Stempelplakette
Was ist die wichtigste Handlung der Staatsbediensteten, wenn Sie ein Fahrzeug auf sich zulassen? Es ist das Anbringen eines kleinen, runden Etiketts auf demjenigen Kennzeichen, das (bei mehrspurigen Fahrzeugen) an der Front und dem Heck montiert werden muss.
Landläufig kennen die meisten es als Zulassungsplakette, offiziell wird dieses Etikett als Stempelplakette bezeichnet. Stets finden sich darauf in der Mitte Name und Wappen des jeweiligen Bundeslandes, umrandet vom Namen des zulassenden Landkreises bzw. der Stadt.
Doch warum ist diese Plakette so wichtig? Ganz einfach: Erst, wenn sie auf dem Kennzeichen angebracht ist (und dieses wiederum am Fahrzeug), dann ist die offizielle Amtshandlung der Zulassung rechtsgültig vollzogen. Ein Kennzeichen ohne Stempelplakette (selbst wenn alles rechtsgültig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist) ist ungültig und Sie müssten bei einer Polizeikontrolle unter bestimmten Umständen mit einem Bußgeld und weiteren Strafen rechnen.
Aus diesem Grund genügt es zur Außerbetriebssetzung theoretisch und praktisch bereits, wenn diese Plakette mit einem Werkzeug unleserlich zerkratzt wird – was dank der Spezialkonstruktion dieser Etiketten trotz ihrer Resistenz im Verkehr verblüffend einfach ist.
Die HU- und Zulassungsplakette stellen in Verbindung mit dem angebrachten Kennzeichen und einer Eintragung in der Zulassungsbescheinigung eine sogenannte „zusammengesetzte Urkunde“ dar.
Das technische Etikett: Die HU-Plakette
Bei einem Neufahrzeug nach drei und danach alle zwei Jahre (Ausnahme gewerblich genutzte Fahrzeuge, da gilt ein jährlicher Turnus) müssen Sie als Halter es zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen – landläufig der „TÜV-Termin“.
Dort prüft der Sachverständige dann anhand eines festgelegten Kataloges das Fahrzeug auf seine technische Verkehrssicherheit. Unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und nicht zuletzt die Abgaswerte müssen stimmen, andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden und es muss nachgebessert werden.
Seit nunmehr über 60 Jahren beweist ein kleines Etikett das Bestehen dieser Prüfung – die HU-Plakette. Einige interessante Fakten dazu:
- Die (kreisrunde) HU-Plakette wird stets auf dem hinteren Kennzeichen befestigt. Ist das bei einspurigen Fahrzeugen das einzige Nummernschild, dann findet sich dort ebenfalls die Stempelplakette.
- Bis 2009 gab es noch zwei TÜV-Etiketten: Das hintere zeigte nur das Bestehen der Hauptuntersuchung an, ein weiteres (sechseckiges), das vorn montiert wurde, wies eine bestandene Abgasuntersuchung nach. Das wurde geändert. Heute gibt es die HU-Plakette grundsätzlich nur noch dann, wenn auch die Abgasuntersuchung bestanden wurde. Daher existiert nur noch ein TÜV-Etikett.
Die Plakette ist auf viererlei Arten so gestaltet, dass Ordnungshüter und auch Sie es leicht erkennen können, ob und bis wann die Plakette gültig ist:
- In der Mitte stehen die letzten beiden Ziffern der Jahreszahl der nächsten Hauptuntersuchung.
- Der Hintergrund des TÜV-Etiketts ist in einer diesem Jahr zugeteilten Farbe gehalten. Davon gibt es sechs Stück für ebenso viele aufeinanderfolgende Jahre, die sich danach wiederholen.
- Um die Plakette verläuft ein Kranz mit Zahlen von 1 bis 12. Diejenige Zahl, die nach oben weist (also auf der 12-Uhr-Position) markiert den Monat, in dem die Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss – Stichtag ist der Monatsletzte.
- Damit u.a. Polizisten schon aus der Distanz erkennen, ob die HU-Frist noch läuft, sind die benachbarten Bereiche zwischen 1, 12 und 11 mit dicken schwarzen Balken markiert. Je nachdem, in welche Richtung sie durch die Anbringung weisen, können die Beamten deshalb (zusammen mit der Farbcodierung) bereits abschätzen, ob ein vor ihnen befindliches Fahrzeug noch okay ist.
Und das alles bei einem Etikett, das qua Gesetz gerade einmal einen Durchmesser von 35 mm haben darf. Übrigens: Ist das Fahrzeug schon auf Sie zugelassen, wird der Prüfer die Plakette auf dem Kennzeichen anbringen. Bei Neufahrzeugen und Gebrauchten, die auf dich umgemeldet werden (wenn also beispielsweise neue Kennzeichen erforderlich sind) geschieht das in der Zulassungsstelle nach einem Blick auf den jeweils aktuellen TÜV-Bericht.
Um ein Fahrzeug ummelden zu können, fordern verschiedene Zulassungsstellen eine unterschiedliche Länge von „Rest-TÜV“. Teils kann ein Fahrzeug selbst dann umgemeldet werden, wenn die HU schon im nächsten Monat ansteht, andere Ämter verlangen drei oder sogar noch mehr Monate Restlaufzeit.
Das Umwelt-Etikett: Die Feinstaubplakette
Dieses Etikett ist nicht nur das jüngste in diesem Artikel, es ist überdies eines der wenigen, bei dem die später sichtbare Seite diejenige ist, die mit der zu beklebenden Oberfläche Berührung macht – die Feinstaubplakette muss pflichtgemäß ans Innere der Frontscheibe geklebt werden.
Schon seit 1970 gibt es im Bereich der EU-Abgasnormen. Die standen jedoch lange Zeit ausschließlich in den Fahrzeugpapieren. Ab 2006 führte die Bundesrepublik allerdings ein Gesetz ein, das Städten und Kommunen die Möglichkeit zur Einrichtung von speziellen Zonen ermöglichte – Zonen, in denen Grenzwerte, besonders für Stickstoff und Feinstaub, durch Einfahrverbote eingehalten werden können.
Damit wurde es nötig, auf einen Blick erkennen zu können, ob Fahrzeuge in diesen Zonen eine entsprechend gute Abgasnorm aufweisen. Die Lösung dieser Frage bestand im Aufbau eines Plakettensystems, eben die (umgangssprachlichen) Umwelt- oder Feinstaubplaketten.
- Diese existieren in den drei Farbvarianten Rot, Gelb und Grün – jeweils in Verbindung mit einer sichtbaren 2, 3 oder 4 in der Mitte. Welches Fahrzeug welche Plakette bekommt, wird durch ein komplexes System von Schlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren definiert.
- Jede Plakette muss im dafür vorgesehenen Feld die Zahlen und Buchstaben des amtlichen Kennzeichens tragen. Die Plakette muss an der rechten Innenseite der Windschutzscheibe befestigt werden, also auf der Beifahrerseite. Dort muss sie von außen vollständig sichtbar sein.
Das weitere Prinzip ist einfach: Bei der Einfahrt in Umweltzonen finden sich auf den dazugehörigen Straßenschildern Hinweise, welche Plaketten dort einfahren dürfen. Grüne Plaketten sind diesbezüglich in allen der aktuell 56 Umweltzonen gestattet. Umgekehrt dürfen jedoch beispielsweise ältere Diesel mit roter Plakette ebenso in keine Umweltzone mehr einfahren wie Fahrzeuge, die einfach keine Plakette montiert haben – selbst, wenn sie theoretisch und praktisch eine ausreichende Plakette bekämen.
Seit einigen Jahren wird über eine an noch strengere Anforderungen geknüpfte blaue Plakette diskutiert, etwa für E-Autos. Bislang blieb es jedoch bei politischen Diskussionen und Forderungen.
Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roten 07er-Kennzeichen benötigen keine Plakette, dürfen jedoch trotzdem in jede Umweltzone einfahren. Ferner benötigen reine E-Autos dennoch eine Plakette – sie bekommen jedoch stets die Grüne.
Das Autobahn-Etikett: Die Mautvignette
In vielen Ländern sind Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen nur nach Entrichtung zusätzlicher Gebühren benutzbar. Zwar gibt es in Deutschland (für LKW) eine ebensolche Maut. Jedoch sind wir in der Hinsicht ein „Sonderfall“, denn wir haben keine dazugehörige Klebevignette mehr – da alles digital via Toll-Collect-System funktioniert.
Anders jedoch beispielsweise in vielen europäischen Ländern um uns herum, etwa in Österreich und der Schweiz. Dort funktioniert das Mautsystem ähnlich wie unsere TÜV-Etiketten, also mit Farbcodes und Jahreszahlen. Österreich etwa nutzt seit 1997 jährlich eine distinktiv andere Farbe – 2023 etwa ein tiefes Purpur, wohingegen es im Vorjahr ein kräftiges Orange war.
Oft gibt es mehrere wählbare Zeiträume, damit Durchreisende weniger zahlen müssen als beispielsweise Einwohner. Stets jedoch sind die Vignetten als an die Fahrzeugscheibe zu klebenden Etiketten gestaltet und ähnlich dokumentenecht wie etwa unsere Umweltplakette.
Fazit: Etiketten sind im Verkehr sehr wichtig
Etiketten sind schnell anzubringende und äußerst vielfältig gestaltbare Informationsträger. Dadurch können sie auch auf den Straßen verschiedensten Zwecken dienen – nicht nur privater, sondern staatlich-hoheitlicher Natur.
FAQ
- Darf jeder die hier genannten Etiketten drucken?
Nein, keinesfalls. Da es sich hierbei ausschließlich um staatlich regulierte Etiketten handelt, dürfen nur lizensierte Stellen sie anfertigen. - Ist es erlaubt, alte Verkehrsetiketten mit neuen zu überkleben?
In aller Regel nicht. Die alte HU-Plakette beispielsweise muss zwingend entfernt werden, bevor eine neue aufgeklebt werden darf. - Was, wenn Sie bei selbst anzuklebenden Etiketten einen Fehler machen?
Dann ist es aufgrund der selbstzerstörenden Eigenschaften beim Entfernen wahrscheinlich nötig, eine neue Plakette zu besorgen. Geschieht dies jedoch direkt nach dem Erwerb, gibt es eventuell Kulanz.
- Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_ix.html
- https://www.tuvsud.com/de-de/presse-und-medien/2021/april/tuev-plakette-ist-seit-60-jahren-symbol-fuer-ein-verkehrssicheres-fahrzeug
- https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/gruene-umwelt-plaketten-auch-fuer-elektro-autos-vorgeschrieben/
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